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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TechnikPartner Nord

Inhaber: Stefan Borchardt
Drelsdorfer Straße 4a

25821 Breklum
Telefon: 0151 4196 2914
E-Mail: kontakt@technikpartnernord.de
Web: www.technikpartnernord.de

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von TechnikPartner Nord, Inhaber Stefan Borchardt (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).

(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen eine gewerbliche Vermittlungsdienstleistung dar.
Soweit Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, finden verbraucherschützende Vorschriften nur insoweit Anwendung, wie sie auf Vermittlungsleistungen zwingend anzuwenden sind.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer vermittelt und beschafft Maschinen und Geräte im Bereich Land-, Bau- und Kommunaltechnik.

(2) Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich als Handelsvermittlung im Kundenauftrag. Der Auftragnehmer wird nicht Verkäufer oder Vertragspartner des Kaufvertrages über die Maschine.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritte einzuschalten (z. B. Partnerhändler, Finanzierungsdienstleister, Spediteure).

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine eigenständige Prüfpflicht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, der Insolvenzfreiheit oder der Verfügungsberechtigung des Auftraggebers, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches oder elektronisches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt.

(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 4 Vergütung / Provision

(1) Die Vermittlungsvergütung (Provision) wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Nettokaufpreis der vermittelten oder beschafften Maschine.

(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer.

(3) Die Provision ist fällig, sobald der Kaufpreis vollständig vom Käufer an den Verkäufer gezahlt wurde.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Während der Laufzeit des Vermittlungsauftrags darf der Auftraggeber keine weiteren Dritten mit der Vermittlung derselben Maschine beauftragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 5a Eigentums- und Insolvenzgarantie

Der Auftraggeber versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der zu vermittelnden Maschine ist und über diese frei verfügen darf.

Er versichert ferner, dass kein Insolvenzverfahren über sein Vermögen anhängig ist und dass die Maschine nicht Teil einer Insolvenzmasse ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich aller daraus entstehenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) frei, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben resultieren.

 

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der vermittelten Maschinen, da der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt.

(4) Die Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers gemäß § 5a bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Niebüll.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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